Vertragserfüllungsbürgschaft
Hier werden verschiedene Absicherungen gewährleistet. Zum Einen die Beseitigung von Mengeln, und zum Anderen diverse Vertragsinhalte von Ausführungsphase, bis in die Gewährleistungsphase hinein. Es betrifft also jegliche Komplikationen und Erschwerungen, welche eine Unterbrechung entstehen lassen können, und auch Weiterführung des Auftrages gefährden.
Innerhalb der Gewährleistungsphase des Auftrages haftet auch die Bürgschaftsversicherung noch. Abhängig von der Art des Vertrages ist diese Phase nach BGB, oder auch der VOB je nach Rechtssprechung auf 4 bis 5 Jahre festgelegt. Die Laufzeit der Bürgschaft beginnt jedoch schon mit der Erteilung des Auftrages.

Sicherung
Vertragliche Pflichten für den Auftragnehmer, welche aus einem abgeschlossenen Auftrag hervorgehen, sollen durch die Bürgschaft abgesichert werden. Da due Vertragsbestandteile von der Ausführungsphase bishin zur oder auch in die Gewährleistungsphase gesichert sein sollen, werden diese Arten einer Bürgschaft oft durch eine Gewährleistungsbürgschaft und Ausführungsbürgschaft getätigt.
Absicherung
Die Absicherung erfolgt nicht nur in der Ausführung mit allen Pflichten, welche aus dem Auftrag hervorgehen, sondern erfolgt diese ebenfalls noch in der Gewährleistungsphase, nach dem der Abschluss des Auftrages übergeben wurde. So kann auch der Auftraggeber auch noch nach Abschluss des Auftrages im Zeitraum von Gewährleistungen, die Mengel geltend machen, welche in der Ausführungsphase entstanden sind.
